Wahlhelferaufruf Europawahl 2024

11. April 2024: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Für die Europawahl am 09. Juni 2024 werden freiwillige Mitglieder für die Urnenwahl- und Briefwahlvorstände benötigt. Nehmen auch Sie aktiv am demokratischen Prozess teil und melden sich bei der Gemeinde Wenzenbach als Wahlhelfer/in!

Voraussetzung um die Funktion als Wahlhelfer/in auszuüben ist, dass man wahlberechtigt ist. Hierfür müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

- Sie haben am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet,
- Sie haben einen Wohnsitz im Gemeindegebiet Wenzenbach,
- Sie sind Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger/in)

Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine ihrer Funktion entsprechende Aufwandsentschädigung in Höhe von 60,00 € bzw. 80,00 €.

Wir freuen uns auf Ihre Meldung. Gerne könne Sie hierfür auch den angefügten Meldebogen nutzen und uns diesen postalisch oder per E-Mail zusenden.

Bei Rückfragen erreichen Sie uns telefonisch (09407 309-123 / 124) oder unter wahlen@wenzenbach.de.

 

Die Gemeindeverwaltung